Investitionsrahmenplan: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 6. Februar 2025, 00:12 Uhr
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 9. Mai 2007 den Investitionsrahmenplan bis 2010 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) in seiner endgültigen Fassung vorgestellt. Mit dem IRP erfolgt die Priorisierung von Verkehrsprojekten des Bundesverkehrswegeplans 2003, die bis 2010 beplant werden sollen und bei denen mit einer Realisierung begonnen werden kann. Der IRP trifft hinsichtlich des konkreten Zeitpunktes der Realisierung einer Maßnahme keine detaillierten Festlegungen. [1]
IRP & A39
Die Planung der A39 bleibt im Investitionsrahmenplan bis 2010 weitestgehend unberücksichtigt: Das umstrittene Teilstück von Wolfsburg nach Lüneburg fehlt gänzlich, eine Finanzierung der A39 ist damit bis zur IRP-Neuauflage im Jahr 2011 offen.