Emissionen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 6. Februar 2025, 00:12 Uhr

Emissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die von einer Anlage (hier: Autobahn) ausgehenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen.

Umgangssprachlich werden die Begriffe Immissionen und Emissionen häufig gleichbedeutend verwendet, per Definition sind sie allerdings klar voneinander zu unterscheiden, Beispiel Autobahn:

Die begriffliche Trennung ist notwendig, da Mess- bzw. Grenzwerte für Emissionen u. Immissionen sich deutlich voneinander unterscheiden.